
Dienstleistungen
Unser Angebot umfasst technische Planungs- und Begleitleistungen im Bereich Hochbau – von der Visualisierung bis zur Projektdokumentation. Dabei unterstützen wir Baumeister, Architekten, Projektentwickler sowie private Bauprojekte mit Leistungen, die auf die jeweiligen Anforderungen abgestimmt sind.

Hochbauplanung
Von der ersten 3D-Visualisierung bis zur fertigen Ausführungsplanung – wir liefern Pläne, die allen Projektbeteiligten Klarheit und echten Mehrwert bieten.
Ob Neubau, Zubau oder Umbau: Unsere Entwurfs-, Einreich- und Detailpläne sind durchdacht und umsetzungsorientiert.

Bestandsaufnahme & Planerstellung
Verlässliche Bestandspläne sind die Grundlage für Umbauten, Einreichungen oder Dokumentationen.
Ob fehlende Unterlagen oder veraltete Pläne – Sie erhalten von uns digital verwertbare Bestandspläne, die Klarheit über Ihr Objekt schaffen.

Projektsteuerung
Wir behalten für Sie den Überblick:
Von der Termin- und Kostenverfolgung bis zur Qualitätskontrolle auf der Baustelle.
Durch laufende Abstimmung mit Fachplanern oder ausführenden Unternehmen sorgen wir für einen reibungslosen Projektablauf.

Fluchtwegpläne
Flucht- und Rettungswegpläne sind häufig veraltet, unvollständig oder schwer lesbar.
Für Ihre Betriebssicherheit erstellen wir Pläne, die klar strukturiert sind und den geltenden Anforderungen entsprechen – verständlich für Nutzer und Behörden.

Behördenmanagement
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung projektbezogener Unterlagen und übernehmen die Abstimmung mit den Projektbeteiligten.
Dabei begleiten wir Einreich- und Genehmigungsverfahren sowie Kollaudierungen und sorgen für eine nachvollziehbare und vollständige Projektdokumentation.

Betriebsanlagenüberprüfung
Die Gewerbeordnung sieht in Österreich vor, dass genehmigte Betriebsanlagen alle fünf Jahre auf ihren sicheren und rechtskonformen Zustand zu prüfen sind.
Wir begleiten Sie dabei – erfassen den
Ist-Zustand vor Ort und erstellen strukturiert die erforderliche Dokumentation zur Vorlage bei der Behörde - entsprechend §82b GewO 1994
